Zahnverlust und nun?
Wenn auch die Fortschritte der Zahnerhaltung durch Früherkennung und Prophylaxe den Zahnverlust in den Hintergrund gedrängt haben, muss sich die Zahnheilkunde auch mit der Behandlung desselben immer noch beschäftigen.
Prothetische Maßnahmen werden von den gesetzlichen Kassen im Rahmen des ausreichenden, zweckmäßigen, wirtschaftlichen und notwendigen Umfangs in Form von Regelleistungen übernommen. Das heißt auf gut Deutsch, dass kleinere Zahnlücken mit festsitzenden Brücken versorgt werden. Umfangreicherer Zahnverlust muss durch einfachen herausnehmbaren Zahnersatz ersetzt werden.
Die moderne wissenschaftliche Prothetik bietet allerdings einen umfangreichen Katalog von Lösungen. Dessen Ziel ist die Wiederherstellung festsitzender Zahnreihen auf hohem funktionellen und ästhetischen Niveau.
Hier kann nur nach individueller Diagnose ein Behandlungsvorschlag erarbeitet und mit Ihnen besprochen werden. Dabei finden Ihre Wünsche ebenso Berücksichtigung, wie die medizinisch sinnvollen Rahmenbedingungen. Sprechen Sie uns an, das ist der erste Schritt zu einer guten Lösung.
Gut zu wissen: